Hausordnung

Die Schule ist unsere Lern- und Arbeitsstätte. Jeder versucht, bestmögliche Leistungen zu erreichen, gute Disziplin und Ordnung zu halten, sodass ein niveauvoller Schulbetrieb gesichert ist.
Das Zusammenleben in der Schule verlangt von jedem die Übernahme von Verantwortung. Auf dieser Basis werden soziale Erfahrungen gemacht, die für jede Art von Gemeinschaft notwendig sind.
Ziele der Hausordnung sind:

- ein hohes Maß an Sicherheit für alle zu gewährleisten,
- für einen störungsfreien Ablauf des Unterrichts Sorge zu tragen,
- die Einrichtungen der Schule in einem guten Zustand zu halten.

Dabei gehen wir von folgenden Prinzipien aus:
- Je besser wir den Umgang untereinander gestalten, desto besser ist unser Schulklima.
- Wir gehen höflich miteinander um.
- Wir lösen Konflikte durch Kompromissbereitschaft und nicht durch Stärke auf Kosten der Schwächeren.
Allgemeines
Jede auf dem Schulgrundstück anwesende Person hat sich so zu verhalten, dass sich niemand gestört, belästigt oder gefährdet fühlt.
Wir achten das Eigentum anderer und gehen mit fremden Sachen sorgsam um. Wertsachen und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen.
Die Oberbekleidung wird in der Garderobe aufgehängt. Schüler und Erziehungsberechtigte haften für mutwillig angerichtete Schäden. Sportsachen werden nicht in der Schule hinterlassen.
Innerhalb der gesamten Schulanlage ist der Genuss von Alkohol, Nikotin und Drogen sowie das Kauen von Kaugummi verboten.
Handys und Smartwatches sind grundsätzlich in der Schule und auf dem Schulgelände von den Schülern auszuschalten.
Bei Verstoß werden diese eingezogen und nach Unterrichtsschluss in ihre Hände gegeben.
Im Falle drohender Gefahr ist entsprechend dem Alarmplan zu verfahren.
Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
Dem Hygienekonzept der Oberschule Zschorlau ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Schulweg, Öffnungs- und Einlasszeiten, Unterrichtsbeginn/-ende

Die Schule wird 07:00 Uhr geöffnet.

Der Unterricht beginnt 07:25 Uhr.

Die Fahrschüler begeben sich auf direktem Weg zur Schule. Die Benutzung von Mopeds und Fahrrädern zum Unterricht kann auf Antrag, mit Einverständnis der Eltern, gestattet werden. Diese erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr. Mopeds sind auf dem Parkplatz am Kindergarten zu parken.

Nach der letzten Unterrichtsstunde (Raumplan beachten) werden die Stühle schräg an die Tische gestellt, jeder Schüler ist für die Ordnung an seinem Platz verantwortlich. Anschließend verlassen alle ruhig, geordnet und ohne Hast das Schulgebäude.

Ein unerlaubtes Entfernen aus dem Schulgebäude während der Pausen und des Unterrichtes ist nicht gestattet.

Alle helfen mit, Schulwege, Schulgelände und Schulgebäude sauber zu halten.

Unterricht:

Der Unterricht wird vom Lehrer pünktlich begonnen und pünktlich beendet, d. h., dass sich jeder Schüler zu Unterrichtsbeginn an seinem Platz befindet und seine Arbeitsmittel vollständig bereitgelegt hat. Es ist nicht gestattet, den Unterricht zu stören und Mitschüler beim Lernen zu behindern. In ihrem eigenen Interesse sorgen alle Schüler für eine ordentliche Lernatmosphäre. Beim Zimmerwechsel sind die Räume in einem sauberen Zustand zu verlassen.

Pausen

Pausen dienen der Erholung und zur Vorbereitung auf den Unterricht. Die Fenster bleiben während der Pausen geschlossen.
Im Treppenhaus ist der Aufenthalt nicht gestattet.
Die Toiletten sind ausschließlich ihrem gedachten Zweck entsprechend zu nutzen. Auf Sauberkeit ist zu achten.
Wenn es die Wettersituation zulässt, begeben sich in der großen Pause (10:50 – 11:10 Uhr) alle Schüler auf den Hof.
In den Fachunterrichtsräumen und in der Turnhalle gelten gesonderte Regeln.
In den Freistunden halten sich alle Schüler in den dafür zugewiesenen Räumen auf.
Das Essen ist unter Einhaltung gepflegter Tischsitten und in Ruhe einzunehmen. Die Tische werden in sauberem Zustand verlassen.

Schluss

Wir verpflichten uns, diese von Schülern, Eltern und Lehrern bestätigte Hausordnung gewissenhaft einzuhalten.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungsmaßnahmen bzw.  Ordnungsmaßnahmen aufgrund des § 39 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen eingeleitet (Schulordnung).

 

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       Unterschrift Personensorgeberechtigte

 Download HO

 

Schulleiter
Paul Wollschläger

stellv. Schulleiter

Kontakt
Oberschule Zschorlau
Schulstraße 2
08321 Zschorlau

Tel. 03771 458130, Fax 03771 450833
E-Mail: osz@schule-zschorlau.de

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